Satzungsänderung

bei der Mitgliederversammlung am 25.01.2016 wurde eine Satzungsänderung von §7 Absatz 4 und 5 einstimmig beschlossen und am 08.04.2016 durch das Amtsgericht Stuttgart genehmigt und eingetragen.

Diese Satzungsänderung besagt, dass alle aktiven Mitglieder Arbeitseinsätze bei anfallenden Vereinsarbeiten abzuleisten haben oder hierfür ein Ablösebetrag zu erbringen ist.

Aktive Mitglieder sind alle Familien, deren Kinder bei der Krabbelgruppe, Tigergruppe oder den Schlossspatzen angemeldet sind.

Der Arbeitseinsatz besteht aus einem Arbeitsdienst pro Jahr (durchschnittlich ca. 2 Stunden) bei einer unserer zahlreichen Vereinsaktivitäten wie z.B. Osterbasteln, Kinderferienprogramm, Dorfstraßenfest, Weihnachtsmarkt oder unserem Laternenlaufen.

Der derzeitige Ablösebetrag beträgt 25€ und wird am Ende des Jahres, bzw. zu Beginn des Folgejahres eingezogen.

Ein detailliertes Infoblatt zu den Arbeitseinsätzen wird in den nächsten Tagen in allen Gruppenräumen ausgehängt und findet ihr zusätzlich auch auf unserer Homepage.